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Körperliche oder seelische Qualen iS des § 92 Abs 1 StGB

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2022/26JSt 2022, 264 Heft 3 v. 9.6.2022

§ 83 Abs 1 StGB, § 92 Abs 1 StGB, § 105 StGB, § 106 StGB, § 312 StGB, § 137 Abs 2 2. Satz ABGB

Das Zufügen von körperlichen oder seelischen Qualen wird von der Ausübung (allenfalls übertragener) Erziehungsbefugnisse nicht umfasst (vgl § 137 Abs 2 2. Satz ABGB).11RIS-Justiz RS0133835.

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