Im ersten Teil des Beitrags (JSt 2022, 146) wurde mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission zu einer Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt der nach mehreren Jahren Pause erste Vorschlag zu einem Rechtsakt vorgestellt, der Mindeststandards für das materielle Strafrecht in Form von Kriminalisierungspflichten enthält. Inzwischen liegen zwei weitere Initiativen der Kommission vor, die zu weiteren Bereichen solche Mindeststandards vorgeben wollen, nämlich einerseits gegen Hetze und Hasskriminalität und andererseits zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; der erstgenannte Bereich erfordert nach Ansicht der Kommission einen Zwischenschritt in Form einer Erweiterung der Liste der „eurocrimes“. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und den Stand der beiden Vorhaben. In den Schlussbetrachtungen wird ein kurzer Ausblick auf ein viertes, auch noch für heuer angekündigtes Vorhaben gegeben.