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§ 153c Abs 2 StGB im Urteil nicht ausgeführt – bloßer Zitierfehler

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/7JSt 2022, 80 Heft 1 v. 1.3.2022

§ 153c StGB

Unterbleibt bei einer Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH wegen des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 153c Abs 1 StGB) die Anführung des Abs 2 des § 153c StGB im Schuldspruch (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO), liegt ein bloßer Zitierfehler vor, der keine Nichtigkeit begründet.

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