Kürzlich hat der EuGH – soweit überblickbar erstmals – eine Entscheidung des Inhalts getroffen, dass eine Bestimmung des materiellen Strafrechts mit dem Diskriminierungsverbot unvereinbar ist, nämlich bestimmte Teile des deutschen Straftatbestands „Entziehung Minderjähriger“ (§ 235 dStGB). Der Beitrag gibt einen Überblick über Wirkungen des Diskriminierungsverbots im Straf- und Strafverfahrensrecht und erörtert das Urteil des EuGH im Detail.