Die geheime Rechtsbelehrung an die Geschworenen bietet immer wieder Anlass für Kritik, kann sie doch zu einer erheblichen Beeinflussung der für die Beurteilung der Schuldfrage allein zuständigen Laienrichter führen. In zwei Normprüfungsanträgen wurde in jüngster Zeit versucht, die geheime Rechtsbelehrung vom VfGH auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüfen zu lassen. Beide Anträge wurden aus formalen Gründen zurückgewiesen. Der Beitrag stellt die beiden Erkenntnisse dar und schließt mit der rechtspolitischen Forderung nach mehr Grundrechtsschutz durch den VfGH bei Justiznormen.