Der Beitrag verortet zunächst das Hate-Crime-Konzept innerhalb des breiteren Phänomenbereichs geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen. In weiterer Folge erarbeitet er die Konzeptualisierung von Hate Crimes im österreichischen Strafrecht, gibt einen Einblick in die derzeitige Anwendungspraxis der österreichischen Strafverfolgungsbehörden und konzentriert sich sodann auf theoretische Überlegungen zur Anwendung dieser Konzeptualisierung auf Sexualstraftaten und Gewalt in Intimbeziehungen. Die praktische Relevanz des Konzepts wird anhand zweier Case Studies veranschaulicht.