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Grundlegende Beschränkungen des Antrags auf Fortführung nach § 195 StPO

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2020/12JSt 2020, 5 Heft 6, Newsletter VÖStV v. 15.11.2020

OGH, 25.02.2020, 14 Os 5/20x

Dass der OGH die Anwendbarkeit des Antrags auf Fortführung seit Jahren immer weiter einschränkt, ist bekannt. Diese Bemühungen scheinen noch nicht am Ende angelangt:

„Der Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 15. Mai 2019, AZ 49 Bl 74/18s, verletzt § 195 Abs 1 Z 1 und 2, sowie § 86 Abs 1 vierter Satz StPO.

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