OGH, 25.02.2020, 14 Os 5/20x
Dass der OGH die Anwendbarkeit des Antrags auf Fortführung seit Jahren immer weiter einschränkt, ist bekannt. Diese Bemühungen scheinen noch nicht am Ende angelangt:
„Der Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 15. Mai 2019, AZ 49 Bl 74/18s, verletzt § 195 Abs 1 Z 1 und 2, sowie § 86 Abs 1 vierter Satz StPO.