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Widersprechende Erklärung von Verteidiger und Angeklagtem

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2020/11JSt 2020, 4 Heft 6, Newsletter VÖStV v. 15.11.2020

OGH, 07.07.2020, 11 Os 59/20s

Was jeder Verteidiger wissen sollte, wird hier einmal mehr vom OGH behandelt:

„Mit dem angefochtenen Urteil wurde Stoyan F***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB idF BGBl I 2013/116 (A./) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (B./) schuldig erkannt.

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