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Keine Erneuerung des Strafverfahrens in Strafvollzugssachen

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2020/7JSt 2020, 7 Heft 4, Newsletter VÖStV v. 15.7.2020

OGH, 05.12.2019, 12 Os 137/19t

Eine grundlegende Abgrenzung im Grundrechtsschutz nimmt der OGH in dieser Entscheidung wie folgt vor:

„Soner Ö***** befindet sich seit dem 8. Februar 2019 in dem wegen des Verdachts des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB gegen ihn geführten Strafverfahren, nunmehr AZ 58 Hv 109/19y des Landesgerichts Feldkirch, gemäß § 173 Abs 6 StPO in Untersuchungshaft.

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