OGH, 15.10.2019, 12 Os 116/19d
Ein immer wiederkehrendes Problem der strafprozessualen Praxis wird vom Höchstgericht hier klar angesprochen:
„Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Robert D***** – an[ge]klagedifform – des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 12 dritter Fall, 127, 128 Abs 2 Z 5 StGB schuldig erkannt.