OGH, 11.09.2019, 15 Os 99/19a
Eine materiellrechtlich interessante Frage behandelt der OGH in dieser Entscheidung wie folgt:
„Mit Abwesenheitsurteil des Bezirksgerichts Krems an der Donau vom 29. März 2019, GZ 3 U 32/18x-23, wurde Florian R***** des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt. Danach hat er „im Zeitraum von einem nicht mehr feststellbaren Tag im Mai 2017 bis 31. Dezember 2017 in M***** und an anderen Orten eine Urkunde, über die er nicht verfügen durfte, nämlich die behördlichen Kennzeichen *****, zugelassen auf dessen verkauften Pkw der Marke Audi A6, mit dem Vorsatz unterdrückt zu verhindern, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werden“.