OGH, 23.07.2019, 11 Os 80/19b
Ein immer wiederkehrendes Problem richterlicher Strafbemessung wird vom Höchstgericht hier klar angesprochen:
„Die Sanktionsrüge dagegen zeigt (im Ergebnis) zutreffend auf, dass das Schöffengericht bei seinem Strafausspruch für die Strafbemessung maßgebende entscheidende Tatsachen offenbar unrichtig beurteilte (Z 11 zweiter Fall).