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Eine Wohnstätte iSd § 129 StGB muss nicht aktuell auch bewohnt werden

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/19JSt 2020, 167 Heft 2 v. 15.3.2020

§ 129 StGB

Für die Beurteilung eines Gebäudes als Wohnstätte genügt es, wenn dieses auch nur vorübergehend bewohnt wird, eine Nutzung zu Wohnzwecken gerade im Zeitpunkt des Diebstahls ist insoweit nicht erforderlich.

OGH, 28.08.2019, 13 Os 53/19x
(RS0132766)

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