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Herkunft der Mittel zur Terrorismus­finanzierung gleichgültig

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/18JSt 2020, 166 Heft 2 v. 15.3.2020

§ 278d StGB

Vermögenswerte iSd § 278d StGB sind mit Blick auf Art 1 Z 1 des Terrorismusfinanzierungs-Übk BGBL III 2002/102 („finanzielle Mittel“) alle Arten von Vermögenswerten, und zwar unabhängig davon, wem sie gehören und ob sie legalen oder illegalen Ursprungs sind.

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