§ 278d StGB
Vermögenswerte iSd § 278d StGB sind mit Blick auf Art 1 Z 1 des Terrorismusfinanzierungs-Übk BGBL III 2002/102 („finanzielle Mittel“) alle Arten von Vermögenswerten, und zwar unabhängig davon, wem sie gehören und ob sie legalen oder illegalen Ursprungs sind.