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Die Bankomatkarte ist ein Schlüssel, der Ausgabemechanismus eines Bankomaten ist eine Sperrvorrichtung

JudikaturOgh-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/11JSt 2020, 85 Heft 1 v. 15.1.2020

§ 129 Abs 1 StGB

Die Bankomatkarte ist ein Schlüssel iSd § 129 Abs 1 Z 1 bis 3 StGB, der Ausgabemechanismus eines Bankomaten ist eine Sperrvorrichtung iSd § 129 Abs 1 Z 3 StGB. Demzufolge erfüllt die Bargeldabhebung von einem Bankomaten unter Einsatz einer abgenötigten Bankomatkarte das Tatbild des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Abs 1 Z 3 StGB.

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