§ 28 StGB, § 61 StGB, § 67 StGB, § 207a Abs 3 StGB
Mehrere Begehungsformen eines alternativen Mischdelikts können – weil sie eine strafbare Handlung bilden – nicht in (Konkurrenz oder) Scheinkonkurrenz zueinander stehen.
§ 28 StGB, § 61 StGB, § 67 StGB, § 207a Abs 3 StGB
Mehrere Begehungsformen eines alternativen Mischdelikts können – weil sie eine strafbare Handlung bilden – nicht in (Konkurrenz oder) Scheinkonkurrenz zueinander stehen.