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Zur Bindung der Finanzstrafbehörde an die Begründung eines Freispruchs nach § 214 FinStrG

JudikaturOgh-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/12JSt 2020, 85 Heft 1 v. 15.1.2020

§ 214 FinStrG

Eine die Verwirklichung eines (nicht gerichtlich, sondern) finanzstrafbehördlich zu ahndenden Finanzvergehens bejahende Begründung eines Freispruchs nach § 214 FinStrG bindet die Finanzstrafbehörde nicht.

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