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Keine Zurechnungsunfähigkeit eines Rechtsanwalts aufgrund eines Burn-Outs

JudikaturBundesfinanzgerichtJSt-Slg 2020/15JSt 2020, 82 Heft 1 v. 15.1.2020

§ 7 Abs 1 FinStrG, § 33 Abs 2 lit a FinStrG

An sich kann das Burn-Out Syndrom zu einer verminderten Zurechnungsfähigkeit und damit zu einem Strafmilderungsgrund führen. Die Schwelle zu einer die Schuld ausschließenden Zurechnungsunfähigkeit iS des § 7 Abs 1 FinStrG erreicht ein Burn-Out Syndrom jedoch bei einem aktiv tätigen Rechtsanwalt nicht.

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