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Festsetzung von Verkürzungszuschlägen kann jederzeit und ohne Rücksicht auf unerledigte Anträge iSd § 30a FinStrG durch Einleitung eines Strafverfahrens verhindert werden

JudikaturBundesfinanzgerichtJSt-Slg 2020/14JSt 2020, 80 Heft 1 v. 15.1.2020

§ 30a FinStrG, § 14 Abs 3 FinStrG, § 143 FinStrG

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