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Strafaufschub; verhängte Strafe; Widerruf bedingter Strafnachsicht; Gesamtstrafe

JudikaturSuchtmittelstrafrechtKlaus SchwaighoferJSt-Slg 2020/5JSt 2020, 68 Heft 1 v. 15.1.2020

§ 39 Abs 1 SMG, § 40 SMG, § 6 StVG, § 410 StPO, § 494a Abs 1 Z 4 StPO

ISd § 39 Abs 1 SMG „verhängt“ wurde(n) nicht nur die in einer entsprechenden Verurteilung ausgesprochene (unbedingte) Freiheitsstrafe, sondern auch jene Strafen(teile) oder Strafreste, die durch einen zugleich damit gefassten Widerrufsbeschluss aktualisiert wurden.

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