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Suchtgift; Überlassen; Besitz; Ein- und Ausfuhr; Vorbereitung zum Suchtgifthandel; Suchtgifthandel; Subsidiarität; Mischdelikt; Zusammenrechnung; Konkurrenz

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2020/6JSt 2020, 73 Heft 1 v. 15.1.2020

§ 28 SMG, § 28a Abs 1 5. Fall SMG, § 28a Abs 4 Z 3 SMG

Das (zeitlich vorangehende) Vergehen der Vorbereitung von Suchtgifthandel durch Besitz (§ 28 Abs 1 SMG) wird vom Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 5. Fall SMG verdrängt, sobald Letzteres wenigstens ins Versuchsstadium (§ 15 StGB) tritt.

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