Im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie EU 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug liegt eine Regierungsvorlage vor.1 Darüber hinaus liegen Ministerialentwürfe hinsichtlich der Änderung des Strafvollzuges2 und bezogen auf die Schaffung eines eigenen Island-Norwegen-Übergabegesetzes sowie auf Änderungen im EU-JZG, ARHG ua3 vor. Im diesem Ministerialentwurf findet sich auch ein neuer Straftatbestand im BörseG.