Das dritte Gewaltschutzgesetz wurde in BGBl 2019/105 veröffentlicht und ist in seinem straf- und strafprozessrechtlichen Teil mit 1.1.2020 in Kraft getreten. Da in den parlamentarischen Beratungen doch einige Abweichungen gegenüber dem Ministerialentwurf1 vorgenommen wurden, ist an dieser Stelle noch einmal auf dieses Gesetz einzugehen. Darüber hinaus wurde im Parlament eine Reform des Hausfriedensbruchs (§ 109 StGB) behandelt, auf die kurz verwiesen werden soll.