Das Stalkingdelikt des § 107a StGB wurde seit seiner Einführung im Jahr 20062 bereits zweimal novelliert, einmal gleich 2007 im Zuge der Strafprozessreform 2008 und dann wieder im Zuge der großen StGB-Novelle 2015. 2015, ebenfalls im Zuge der StGB-Novelle, bekam die Bestimmung in der Folge den neuen § 107c StGB an die Seite gestellt, der von seiner Struktur her deutliche Ähnlichkeiten zu § 107a StGB aufweist. In der Folge sollen zunächst die Änderungen des § 107a StGB seit seiner Einführung sowie die vier Entscheidungen des OGH, in denen die Bestimmung eine Rolle gespielt hat, umrissen werden und sodann die Bestimmung des § 107c StGB dargestellt und ihre Gemeinsamkeiten mit § 107a StGB herausgearbeitet werden.