vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Vollzugsuntauglichkeit“ ist kein Gegenstand der Prüfung im Rahmen der Untersuchungshaft

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2019/11JSt 2019, 6 Heft 6, Newsletter VÖStV v. 15.11.2019

OGH, 13.02.2019, 12 Os 13/19g

Im hier relevanten Aspekt hält die Entscheidung fest:

„Die Behauptung krankheitsbedingter Vollzugsuntauglichkeit (vgl § 5 StVG) ist nicht Gegenstand der Prüfung im Rahmen der Untersuchungshaft (RIS-Justiz RS0113913), womit sich ein Eingehen auf die darauf bezogenen Einwände des Beschwerdeführers erübrigt. Gesundheitlichen Bedenken wäre vielmehr durch ärztliche Betreuung, oder falls zur sachgemäßen Behandlung erforderlich, durch Überstellung in ein Krankenhaus zu begegnen (11 Os 141/14s).“

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!