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Kein Widerruf bei Zurechnungsunfähigkeit

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2019/12JSt 2019, 6 Heft 6, Newsletter VÖStV v. 15.11.2019

OGH, 09.04.2019, 14 Os 34/19k

Eine wesentliche Information für die Praxis der Strafverteidigung wiederholt der OGH in dieser Entscheidung wie folgt:

„Günther K***** wurde mit (rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 16. Jänner 2013, AZ 39 Hv 61/12k, gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, wobei die vorbeugende Maßnahme gemäß § 45 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von fünf Jahren bedingt nachgesehen wurde.

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