OGH, 05.03.2019, 14 Os 16/19p
Diese Entscheidung trifft entscheidende Aussagen zum erforderlichen Tun des Strafverteidigers im Ermittlungsverfahren:
„Der Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 8. November 2017, AZ 22 Bs 75/17s, verletzt im Ausspruch eines Auftrags an die Staatsanwaltschaft Wien, bis zum 31. Jänner 2018 über eine Anklageerhebung oder Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu entscheiden, § 108 Abs 1 StPO.