OGH, 27.06.2019, 12 Os 29/19k
Soweit gegenständlich von Relevanz führt der OGH in dieser Entscheidung aus:
„Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Robert K***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und nach § 21 Abs 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.