Dass die Politik nicht immer den mahnenden Worten der mit den Regelungen in der Praxis befassten Experten folgt, zeigt sich einmal mehr im Gewaltschutzgesetz 2019. Trotz aller Ablehnungen der eingesetzten Expertengruppen und Widerspruch durch die Standesvertretungen der Richter, Staatsanwälte und Verteidiger hat sich der Gesetzgeber in letzter Minute noch zu einer – offenkundig dem Wahlkampf geschuldeten – Initiative entschlossen, die zu einer kontraproduktiven Verschärfung des Strafrechts beitragen soll.