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Haftraumöffnungszeiten

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2019/60JSt 2019, 473 Heft 5 v. 1.9.2019

§ 124 StVG

Die Gelegenheit für inhaftierte Personen tagsüber in Gemeinschaft angehalten zu werden besteht nur „solange wie möglich“ und somit nicht grundsätzlich. Konkret erforderliche Einschränkungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sind zulässig.

LGSt Graz, 30.07.2019, 25 Bl 36/19b

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