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Ausspruch der Verbandsverantwortlichkeit für Beitragstäterschaft der Entscheidungsträgerin gem § 33 Abs 2 lit a iVm § 11 FinStrG rechtswidrig, sofern diese Entscheidungsträgerin für dieses Delikt schon als unmittelbare Täterin bestraft wurde

JudikaturBundesfinanzgerichtJSt-Slg 2019/61JSt 2019, 473 Heft 5 v. 1.9.2019

§ 33 Abs 1 FinStrG, § 33 Abs 2 lit a FinStrG, § 11 FinStrG, § 3 Abs 2 VbVG, § 2 Abs 1 VbVG

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