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Kai Ambos, Nationalsozialistisches Strafrecht. Kontinuität und Radikalisierung, Nomos Verlag, Baden-Baden 2019, borschiert, 169 Seiten, 39 Euro, ISBN 978-3-8487-5631-5

BuchbesprechungenAlois BirklbauerJSt 2019, 290 Heft 3 v. 1.5.2019

Kai Ambos wollte, wie er im Vorwort schreibt (Seite 7), zunächst nur eine Rezension der jüngst erschienenen Monographie des berühmten argentinischen Strafrechtslehrers Eugenio Raúl Zaffaroni zur nationalsozialistischen Strafrechtsdogmatik verfassen. Aus der Rezension ist aber infolge eingehender Überprüfung der von Zaffaroni angegebenen Quellen und der Heranziehung weiterer Primär- und Sekundärquellen eine selbstständige Abhandlung zum nationalsozialistischen Strafrecht geworden. Dieses rassistische (antisemitische) und völkische (germanische) Strafrecht war eine totalitär ausgerichtete Fortschreibung der autoritären und antiliberalen Tendenzen des deutschen Strafrechts der Jahrhundertwende und der Weimarer Republik. Der Autor streicht auch gleich an dieser Stelle hervor, dass eine Kontinuität nicht nur rückwärtsgewandt (post-Weimar), sondern in Deutschland (und wohl auch in Österreich) auch zukunftsgerichtet vorhanden war. Das NS-Strafrecht kam weder aus dem Nichts noch ist es nach 1945 völlig verschwunden.

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