§ 42 StVG
Aus § 42 StVG ist kein Rechtsanspruch auf tägliches Duschen und/oder Duschen zu bestimmten Tageszeiten ableitbar.
LGSt Wien, 19.02.2019, 194 Bl 93/18p
§ 42 StVG
Aus § 42 StVG ist kein Rechtsanspruch auf tägliches Duschen und/oder Duschen zu bestimmten Tageszeiten ableitbar.
LGSt Wien, 19.02.2019, 194 Bl 93/18p