vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Behandlung von Strafgefangenen (1), Dauer eines Langzeitbesuches (2)

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2019/35JSt 2019, 281 Heft 3 v. 1.5.2019

§ 22 Abs 1 StVG (1), § 56 Abs 1 StVG (1), § 93 Abs 2 StVG (2)

Ruhe, Ernst und Festigkeit im Umgang mit Strafgefangenen verbieten weder Humor noch Lebhaftigkeit. Sie beschreiben ein berechenbares, konsequentes, vernunftbetontes, allerdings nicht emotionsloses Verhalten. (1)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!