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Verbände als „Beteiligte“ iSd § 11 FinStrG (§ 12 StGB)? Wie wirkt sich eine Verfolgungshandlung gegen einen Verband auf die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige aus?

AufsätzeWirtschafts- und Finanzstrafrecht AktuellFelix Karl VoglJSt 2019, 233 Heft 3 v. 1.5.2019

Abgabenbehördliche Ermittlungen und daran anschließende finanzstrafbehördliche Ermittlungen laufen unvermeidlicherweise oft dergestalt ab, dass zunächst ein Verband iSd VbVG in den Fokus der Ermittlungen gerät. Bis sich abzeichnet, welche natürlichen Personen verdächtig sind und bis gegen diese Verfolgungshandlungen iSd § 14 Abs 3 FinStrG gesetzt werden, vergeht dann mitunter aber noch einiges an zusätzlicher Zeit. In dieser könnte nun von einem Tatbeteiligten eine Selbstanzeige erstattet werden. Im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 29 FinStrG drängt sich daher die Frage auf, welche Rechtswirkungen gegen einen Verband gerichtete Verfolgungshandlungen für die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige einer am Finanzvergehen beteiligten natürlichen Person haben können. Dieser Frage spürt der vorliegende Beitrag nach.

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