Das Prozessrisiko hängt von einer Vielzahl unterschiedlicher Einflussfaktoren auf den Verfahrensausgang ab. Materiell- und verfahrensrechtliche Überlegungen des Gerichts stellen genauso wie dessen Beweiswürdigung essentielle Punkte dar, die den Verfahrensausgang beeinflussen und nur selten exakt eingeschätzt werden können. Aus strafrechtlicher Sicht ergibt sich die Frage, ob die Verursachung von Prozessrisiken einen vermögensstrafrechtlichen Schaden begründen kann und ob der Verursacher eines Prozessrisikos sich strafbar machen kann. Der vorliegende Artikel beschreibt zunächst das Prozessrisiko und beurteilt im Anschluss daran anhand von drei Fallkonstellationen, unter welchen Umständen die Verursachung von Prozessrisiken strafbar sein kann.