Eine europäische Forschungskooperation zur Praxis der Untersuchungshaftanordnung zeigt auf, dass es in Österreich wie auch in den meisten anderen Partnerländern einiges Entwicklungspotential zur Stärkung des Ultima Ratio Prinzips gibt. Die Ergebnisse der empirischen Erhebungen sind ein Reflexionsangebot für die Praxis.