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Prozesskonforme Geltendmachung von Besetzungsfehlern in Jugendstrafsachen

AufsätzeChristoph CzernyJSt 2019, 216 Heft 3 v. 1.5.2019

Nach hA sind Verstöße gegen die Besetzungsvorschrift des § 28 JGG11JGG – Jugendgerichtsgesetz 1988 idgF. mittels Besetzungsrüge nach § 281 Abs 1 Z 1 StPO bekämpfbar. Im vorliegenden Beitrag wird der Fokus auf die prozesskonforme Geltendmachung von Verstößen gegen die leg cit gelegt. Entscheidend für den Erhalt der formellen Legitimation zur Geltendmachung der Besetzungsrüge ist die Informationslage des Beschwerdeführers über den tatsächlichen Verstoß gegen die Besetzungsvorschrift. Informationslage bzw mögliche Kenntniserlangung von Besetzungsfehlern sind für die prozesskonforme Geltendmachung essentiell.

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