In den letzten Jahren konnte man eine gewaltige Entwicklung auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts beobachten. Die dazugehörigen Normen finden sich großteils im 22. Abschnitt des Strafgesetzbuchs. Der prägnante Paragraph zum Thema Geschenkannahme durch Machthaber, welcher die Vorteilsannahme von Bevollmächtigten in der Privatwirtschaft unter Strafe stellt, wird dabei häufig übersehen. Der nachfolgende Artikel soll einen Überblick über dieses Delikt vermitteln, wobei besonders auf den Unterschied zu den nahezu gleichlautenden Delikten wie ua die Vorteilsannahme im Korruptionsstrafrecht eingegangen wird sowie auf das Wesen des Vergehens – sowohl im dogmatischen als auch im teleologischen Sinn.