Das polnische System der Verantwortlichkeit Jugendlicher für die Begehung von Strafrechtsnormen verletzenden Taten bleibt im Rahmen des sog Fürsorgemodells des Jugendrechts (child welfare model of juvenile justice). Gemeint ist damit ein Verfahrensmodell, in dem alle Entscheidungen den Zweckmäßigkeitsgründen im Hinblick auf das Wohl des Jugendlichen unterworfen sind, unter nahezu vollständigem Absehen von Gerechtigkeitsgründen. Das auf die Verwirklichung dieser Auffassung ausgerichtete Verfahren ist stark entformalisiert und elastisch, und die angeordneten Reaktionsmaßnahmen haben Erziehungs- und Fürsorgecharakter, ohne als Strafe angesehen zu werden.