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Zweck des Ermittlungsverfahrens

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2018/66JSt 2018, 504 Heft 6 v. 1.11.2018

§ 107 StVG, § 37 AVG

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ist der maßgebliche Sachverhalt festzustellen und den Parteien die Gelegenheit zu geben, ihre Rechte und rechtlichen Interessen geltend zu machen.

Seite 504


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