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Zuständigkeit des Vollzugsgerichtes gem § 16 Abs 3 StVG

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2018/62JSt 2018, 502 Heft 6 v. 1.11.2018

§ 120 StVG, § 121 StVG, § 122 StVG

Anordnungen sind dem Strafvollzugsbediensteten zuzurechnen, der sie dem Strafgefangenen gegenüber tatsächlich trifft, wobei es unmaßgeblich ist, wer allenfalls eine Weisung hierzu erteilt hat.

OLG Wien, 17.07.2018, 132 Bs 205/18v

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