Der Beitrag zeigt die Leitlinien der EuGH-Rechtsprechung zum transnationalen Verbot der Doppelbestrafung nach Art 54 SDÜ/50 GRC in Bezug auf staatsanwaltliche Verfahrenseinstellungen aus deutscher und österreichischer Sicht auf. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche Mindestvoraussetzungen eine nationale Verfahrenseinstellung erfüllen muss, um grenzüberschreitend strafklageverbrauchend zu wirken.