Mediale Brisanz zeigt das erstinstanzliche Urteil gegen eine ehemalige Nationalratsabgeordnete, die wegen übler Nachrede gem § 111 StGB nicht rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. In zahlreichen medialen Stellungnahmen, die zu diesem Fall existieren, wird ua geäußert, dass es sich um eine „Täter-Opfer-Umkehr“ handle, Gesetzeslücken bestünden, die zu schließen seien, und Sich-Wehren schlimmer sei als die Belästigung selbst.1 Justizminister Moser teilte mit, dass er gegen Anlassgesetzgebung sei, aber das Themenfeld zurzeit behandelt werde.2 Doch welche Möglichkeiten bestehen tatsächlich, um gegen obszöne, sexistische und herabwürdigende Privatnachrichten vorzugehen?