Gewisse gesetzliche Unschärfen führen zur Unsicherheit sowohl über den Anwendungsbereich der Regelungen über die bedingt-obligatorische Festnahme als auch über die polizeiautonome Kompetenz hierzu. Der Beitrag versucht einen Lösungsweg aufzuzeigen.
Deskriptoren: bedingt-obligatorische Festnahme; Festnahme von sich aus.