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„Hass im Netz“ - Strafbarkeit von belästigenden Privatnachrichten als einzige Reaktionsmöglichkeit?

AufsätzeChristoph CzernyJSt 2018, 458 Heft 6 v. 1.11.2018

Mediale Brisanz zeigt das erstinstanzliche Urteil gegen eine ehemalige Nationalratsabgeordnete, die wegen übler Nachrede gem § 111 StGB nicht rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. In zahlreichen medialen Stellungnahmen, die zu diesem Fall existieren, wird ua geäußert, dass es sich um eine „Täter-Opfer-Umkehr“ handle, Gesetzeslücken bestünden, die zu schließen seien, und Sich-Wehren schlimmer sei als die Belästigung selbst.11Vgl exemplarisch zur Berichterstattung https://www.tt.com/politik/innenpolitik/14448046/sigrid-maurer-ein-typischer-fall-von-taeter-opfer-umkehr ; https://diepresse.com/home/meinung/5510326/Welche-Luecken-der-Fall-Maurer-zeigt_Wer-sich-wehrt-verliert ; https://kontrast.at/sigi-maurer-urteil-belaestigung/ (alle 11.10.2018). Justizminister Moser teilte mit, dass er gegen Anlassgesetzgebung sei, aber das Themenfeld zurzeit behandelt werde.22https://diepresse.com/home/innenpolitik/5511083/Belaestigung_Moser-will-keine-Lex-Maurer ; https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5510761/Fall-Maurer_Justizminister-sieht-Luecke-im-Gesetz-will-aber-keine (alle 11.10.2018). Doch welche Möglichkeiten bestehen tatsächlich, um gegen obszöne, sexistische und herabwürdigende Privatnachrichten vorzugehen?

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