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Voraussetzungen für die Gewährung eines Ausganges gemäß § 147 StVG; Missbrauchserwartung

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2018/53JSt 2018, 423 Heft 5 v. 1.9.2018

§ 147 StVG

Unter der Missbrauchserwartung ist die – sich aus der Persönlichkeit des Strafgefangenen und seinem Vorleben oder seiner Aufführung während der Haft ergebende – Wahrscheinlichkeit der Begehung strafbarer Handlungen, der Flucht oder sonstiger Verstöße gegen die Zwecke des Strafvollzuges und die Sicherheit und Ordnung der Anstalt zu verstehen.

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