§ 17 Abs 2 Z 2 StVG, § 52 VwGVG
Wird der Beschwerde auch nur teilweise – vorliegend durch eine Reduktion der verhängten Geldbuße – Folge gegeben, sind dem Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht aufzuerlegen.
OLG Wien, 19.06.2018, 132 Bs 179/18w