§ 2 Abs 2 SMG, § 3 Abs 1 SMG, § 27 Abs 1 SMG, Anhänge zur SV, PV
Kath-Pflanzen (deren Zweigspitzen und Blätter) enthalten das Suchtgift Cathinon bzw den psychotropen Stoff Cathin und unterliegen daher dem SMG.
Das Suchtgift Cathinon und der psychotrope Stoff Cathin werden bereits mit dem Abernten (mit der mechanischen Trennung der Zweigspitzen und Blätter von der lebenden Kath-Pflanze) erzeugt bzw gewonnen.