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Individualisierung von Tathandlungen; Strafbemessung; „Einstiegsdrittel“

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2018/47JSt 2018, 415 Heft 5 v. 1.9.2018

§ 15 StGB, § 32 StGB, § 33 StGB, § 34 StGB, § 201 StGB, § 202 StGB, § 203 StGB

Pauschal individualisierte Taten müssen nur gegen andere Taten, aber nicht untereinander abgegrenzt werden, sodass eine Individualisierung in Bezug auf einzelne Taten weder erforderlich noch möglich ist.

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